Allgemeine Geschäftsbedingungen
KCB International BV
Diese Bedingungen sind auch auf Englisch verfasst. Die englische Version ist unter https://www.kcbinternational.com/en/terms-and-conditions/ verfügbar. Die englische Übersetzung dieser Bedingungen dient nur zu Informationszwecken. Im Falle von Unterschieden im Inhalt, Bedeutung oder Auslegung ist die niederländische Version maßgebend.
Artikel 1. Anwendung
1.1. Sofern KCB International nicht schriftlich und ausdrücklich anderen Bedingungen zugestimmt hat, gelten diese Bedingungen für jeden Vertrag (einschließlich der Geschäftsbedingungen), nachstehend gemeinsam als "Vertrag" bezeichnet, zwischen KCB International und einem Vertragspartner ("Kunde") betreffend den Verkauf und die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen (zusammen "Produkte") durch KCB International an den Kunden. Die Anwendbarkeit aller anderen Bedingungen, einschließlich Bedingungen, die der Kunde durch eine Bestellung, Bestätigung oder auf andere Weise anwenden möchte, wird hiermit ausdrücklich abgelehnt. "Geschäftsbedingungen" bezeichnet jedes Dokument (einschließlich E-Mails) von KCB International, in dem die kommerziellen Bedingungen, wie Lieferzeit, Beschreibung, Preis und Menge der Produkte, vereinbart sind.
1.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Bedingungen und einem Vertrag haben die Geschäftsbedingungen Vorrang, gefolgt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 2. Bestellungen, Angebote und Zustandekommen des Vertrags
2.1. Jede Bestellung des Kunden oder Annahme eines Angebots von KCB International durch den Kunden wird als Angebot des Kunden an KCB International angesehen, das auf den Kauf von Produkten abzielt, auf die diese Bedingungen (und gegebenenfalls zusätzliche Geschäftsbedingungen) anwendbar sind. Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem KCB International die Bestellung des Kunden (oder ein ähnliches Angebot) schriftlich angenommen hat, beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung. KCB International behält sich das Recht vor, jede Bestellung (oder ein ähnliches Angebot) nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
2.2. Sofern nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes mit KCB International vereinbart wurde, ist ein Vertrag für den Kunden verbindlich und unwiderruflich. KCB International behält sich das Recht vor, einen Vertrag jederzeit vor der Lieferung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu ändern oder zu widerrufen.
Artikel 3. Garantien
3.1. KCB International garantiert gegenüber dem Kunden, dass alle an den Kunden verkauften Produkte (a) bei Lieferung den Produktspezifikationen entsprechen, wie sie möglicherweise schriftlich zwischen KCB International und dem Kunden vereinbart wurden (die "Spezifikationen"), (b) gemäß den guten Herstellungspraktiken hergestellt wurden, (c) einem Qualitätskontrollsystem unterliegen, um die Einhaltung des Vorstehenden zu gewährleisten, und (d) bei Lieferung frei von Pfandrechten oder anderen Belastungen oder Sicherheiten sind. KCB International gibt keine anderen stillschweigenden oder ausdrücklichen Garantien.
3.2. Der Kunde garantiert gegenüber KCB International, dass (a) der Kunde sicherstellt, dass jeder seiner Beamten, Mitarbeiter, Agenten, Subunternehmer und jegliche andere von ihm beauftragte Parteien, keinem Beamten oder natürlichen Person in Verbindung mit einem Vertrag unerlaubte finanzielle oder andere Vorteile anbieten, fordern oder akzeptieren wird, und (b) falls zutreffend, Produkte des Kunden, in denen ein Produkt verarbeitet ist, keine Rechte an geistigem Eigentum und gewerblichen Schutzrechten Dritter verletzen.
Artikel 4. Preis und Zahlung
4.1. Soweit die Preise von KCB International ("Preise") auf Preislisten von KCB International basieren, gilt die zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Preisliste, sofern nicht zu einem früheren Zeitpunkt schriftlich festgelegt. KCB International hat das Recht, die Preise anzupassen oder die Preisliste zu ändern (jede eine "Änderung"). Im Falle einer Änderung wird KCB International den Kunden so bald wie möglich, jedoch spätestens vor dem Inkrafttreten der Änderung schriftlich benachrichtigen. Wenn der Kunde der vorgeschlagenen Änderung nicht zustimmt, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich, mit angemessener Kündigungsfrist und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung an die andere Partei zu kündigen. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Ein- und Ausfuhrzöllen, Verbrauchsteuern und anderen Aufschlägen, Steuern oder Abgaben, die auf die Produkte erhoben oder erhoben werden. Diese gehen daher zu Lasten des Kunden.
4.2. Die Zahlung erfolgt zum in der Vereinbarung festgelegten Zeitpunkt oder, sofern kein Zeitpunkt vereinbart ist, durch Vorauszahlung und ausschließlich auf die in der Rechnung angegebene Weise. KCB International hat jederzeit das Recht, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen und/oder anderweitig Sicherheiten für die Zahlung zu erhalten. Der Kunde wird Rechnungen und fällige Forderungen von KCB International vollständig begleichen und verzichtet auf jegliches Recht auf Abzug, Einbehaltung oder Verrechnung von Beträgen, die aus welchem Grund auch immer fällig sind.
4.3. Sobald der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, sind alle Forderungen von KCB International gegen den Kunden sofort fällig, und auch in Bezug auf diese Forderungen tritt der Verzug ohne Mahnung ein.
Artikel 5. Lieferung
5.1. KCB International verkauft ihre Waren ab Werk Lieshout. Die Transportkosten einer Sendung gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart. KCB International kann den Transport einer Sendung innerhalb der Europäischen Union mit einem ihrer ausgewählten Transportunternehmen organisieren und dies als Service zu Selbstkosten anbieten. Die Lieferart wird in der Vereinbarung festgelegt. KCB International behält sich das Recht vor, in Teilen zu liefern.
5.2. Der Transport der Waren erfolgt immer auf Gefahr des Kunden. Die Waren werden von einem von KCB International ausgewählten Transportunternehmen gemäß den geltenden CMR-Bedingungen versichert. Im Falle von Transportschäden oder anderen Mängeln während des Transports gilt Artikel 11 (Reklamation).
5.3. Der Kunde sorgt für ausreichende Be- und Entlademöglichkeiten sowie für eine schnelle Entladung.
5.4. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht von wesentlicher Bedeutung.
5.5. Die Lieferung durch von KCB International ausgewählte Transportunternehmen muss an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 18:00 Uhr möglich sein. Sollte eine Lieferung an einem Arbeitstag nicht möglich sein, muss der Kunde dies unverzüglich bei Abschluss des Vertrags schriftlich an KCB International melden.
5.6. Sollte aus irgendeinem Grund eine Lieferung nicht möglich sein und damit zusätzliche Kosten verbunden sein, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
Artikel 6. Verpackung
6.1. Die Verpackung, sofern nicht für den einmaligen Gebrauch bestimmt und nicht vom Kunden gekauft, einschließlich Paletten, Kisten, Container und andere Verpackungsmaterialien und Hilfsmittel für den Transport, bleibt Eigentum von KCB International, auch wenn der Kunde dafür Pfandgeld zahlt.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackung unmittelbar bei Lieferung sortiert und gereinigt zurückzugeben oder spätestens bei der nächsten Lieferung von Produkten von KCB International an den Kunden. Wenn keine weitere Lieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die Verpackung sofort zurückzugeben. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.
6.3. Falls der Kunde die Verpackung nicht rechtzeitig zurückgibt, wird KCB International einmalig eine schriftliche Aufforderung zur Rücksendung senden. Wenn der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommt, werden die Kosten für die Verpackung dem Kunden in Rechnung gestellt.
Artikel 7. Risiko- und Eigentumsübergang
7.1. Das Risiko der gekauften Produkte geht auf den Kunden über, sobald KCB International die Waren zur Lieferung anbietet.
7.2. Alle von KCB International gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, die KCB International aus jeglichem Rechtsgrund gegen den Kunden hat, Eigentum von KCB International.
Artikel 8. Geistige und gewerbliche Schutzrechte
8.1. Alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte und das Know-how in Bezug auf die Produkte ("Schutzrechte") liegen bei KCB International und verbleiben bei KCB International. Durch den Vertrag mit KCB International oder ein ähnliches Dokument gehen keine Schutzrechte auf den Kunden über, und es wird dem Kunden auch keine Lizenz für Schutzrechte erteilt, selbst wenn die Produkte speziell für den Kunden entworfen, entwickelt oder hergestellt wurden.
8.2. Der Kunde wird KCB International unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn er Kenntnis davon hat, dass Dritte Schutzrechte von KCB International verletzen oder zu verletzen drohen oder wenn Dritte der Ansicht sind, dass Produkte von KCB International ihre gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte oder ihr Know-how verletzen könnten.
Artikel 9. Vertraulichkeit
9.1. Der Kunde wird sicherstellen, dass er und seine Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter, Unterauftragnehmer und jede andere von ihm beauftragte Partei die Vertraulichkeit aller Informationen, die ihnen von oder über KCB International bekannt werden ("Vertrauliche Informationen"), schützen, auch wenn diese Vertraulichen Informationen nicht als vertraulich gekennzeichnet sind, und sich der Verwendung dieser Vertraulichen Informationen enthalten, außer um den Verpflichtungen des Kunden gemäß dem Vertrag oder diesen Bedingungen nachzukommen.
9.2. Falls der Kunde aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder einer gesetzlichen Verpflichtung verpflichtet ist, Vertrauliche Informationen offenzulegen, wird der Kunde die offenzulegenden Informationen auf das notwendige Minimum beschränken und darf solche Informationen nur offenlegen, nachdem er die schriftliche Zustimmung von KCB International erhalten hat. KCB International wird eine solche Zustimmung ohne triftigen Grund nicht verweigern.
Artikel 10. Höhere Gewalt
10.1. Jede Partei hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Vertrag ganz oder teilweise oder aus anderen Gründen aufgrund von Umständen, die dieser Partei nicht zuzurechnen sind, unmöglich oder nicht rechtzeitig erfüllt werden kann (eine "Höhere-Gewalt-Situation"). Eine Höhere-Gewalt-Situation umfasst auf jeden Fall: Handelsembargos, Streiks, zivile Unruhen, Terrorismus, Naturkatastrophen wie Blitzschläge, Arbeitsniederlegungen, Lockdowns, Mangel an Rohstoffen, verspätete Lieferungen von Produkten oder Dienstleistungen durch Dritte, die nicht der Partei zuzurechnen sind, die sich auf höhere Gewalt beruft, Unfälle, Störungen, Tierkrankheiten, unvorhersehbare Produktions- oder Transportprobleme, Währungsabwertung, Erhöhung von Abgaben oder Steuern jeglicher Art, materielle Preiserhöhungen von Rohstoffen oder Energie, das Ablaufen, Zurückziehen oder Nichtverlängern von erforderlichen Genehmigungen, Zertifikaten, Lizenzen und ähnlichem.
10.2. Wenn eine Partei mit einer Höhere-Gewalt-Situation konfrontiert wird, ist diese Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Höhere-Gewalt-Situation zu informieren. Die Verpflichtungen dieser Partei werden soweit durch die Höhere-Gewalt-Situation verhindert, ausgesetzt, ohne dass diese Partei für ein Versäumnis oder eine Nichterfüllung haftbar ist. Auch die gegenseitigen Verpflichtungen der anderen Partei werden ohne Haftung für ein Versäumnis oder eine Nichterfüllung ausgesetzt.
10.3. Wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass die Höhere-Gewalt-Situation länger als zwei Monate andauern wird oder bereits zwei Monate andauert, kann die andere Partei den Vertrag schriftlich und sofort kündigen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht.
Artikel 11. Beanstanden
11.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach Lieferung zu inspizieren. Mängel müssen dem Verkäufer spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Lieferung der Produkte schriftlich gemeldet werden.
11.2. Im Falle von Transportschäden bei Lieferung muss der Käufer jederzeit einen Schadensbericht auf dem CMR-Formular oder einem anderen Liefernachweis des Transporteurs erstatten. Der Käufer ist auch verpflichtet, dem Verkäufer schriftlich von dem Schaden zu berichten. Diese Mitteilung muss mit Fotomaterial versehen sein, auf dem der während des Transports entstandene Schaden klar und unbestritten sichtbar ist. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ermächtigt der Käufer den Verkäufer, bei dem Transporteur einen Anspruch geltend zu machen.
11.3. Wenn der Transporteur im Falle von Transportschäden entscheidet, den Schaden nur teilweise zu erstatten, ist der Verkäufer keinesfalls für den verbleibenden Teil haftbar.
11.4. Der Verkäufer unterscheidet zwischen drei Arten von verdeckten Mängeln:
a. Der Verkäufer garantiert für die Dauer des Haltbarkeitsdatums oder bis zu maximal zwei Jahren nach dem Herstellungsdatum eines Produkts, dass das Produkt frei von Schimmel und Verderb ist. Verderb muss dem Verkäufer spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Feststellung schriftlich gemeldet werden. Diese schriftliche Mitteilung enthält mindestens die entsprechende Chargennummer des Produkts und ist mit Fotomaterial versehen, auf dem der Verderb klar und unbestritten sichtbar ist. Beanstandungen hinsichtlich Verderb werden nur akzeptiert, wenn das Produkt in der originalen ungeöffneten Verpackung verpackt ist.
b. Der Verkäufer verwendet viele natürliche Rohstoffe. Trotz umfassender Schädlingsbekämpfung kann es vorkommen, dass ein geliefertes Produkt unerwartet Eier oder Schädlinge enthält und damit nicht den Spezifikationen entspricht. Beanstandungen bezüglich Schädlingen müssen dem Verkäufer spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der Produkte, schriftlich gemeldet werden. Diese schriftliche Mitteilung enthält mindestens die entsprechende Chargennummer des Produkts und ist mit Fotomaterial versehen, auf dem die Kontamination klar und unbestritten sichtbar ist. Da ein Produkt auch von außen kontaminiert werden kann, insbesondere durch Mehlmotten, ist eine Beanstandung nach Ablauf der vierwöchigen Frist nach Lieferung nicht mehr nachzuvollziehen, wo die Kontamination des Produkts stattgefunden hat, und jegliche Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer erlöschen.
c. Verdeckte Mängel, die nicht in Absatz a und b festgelegt sind, müssen dem Verkäufer innerhalb von zwei Werktagen nach ihrer Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der entsprechenden Lieferung der Produkte, schriftlich gemeldet werden.
11.5. Alle Beanstandungen müssen eine genaue Beschreibung des behaupteten Mangels enthalten und mit Fotomaterial versehen sein, auf dem der behauptete Mangel klar und unbestritten sichtbar ist. Beanstandungen oder die Einleitung einer Klage auf andere Weise entbinden den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
11.6. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb der oben genannten Fristen, erlöschen jegliche Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer.
11.7. Jeglicher Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer erlischt, wenn die betreffenden Produkte vom Käufer oder im Auftrag des Käufers unsachgemäß transportiert, behandelt, verwendet, bearbeitet oder gelagert werden, oder im Widerspruch zu den vom Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers erteilten Anweisungen.
11.8. Im Falle einer gerechtfertigten und rechtzeitigen Beanstandung eines mangelhaften Produkts hat der Käufer nur Anspruch auf entweder kostenlose Ersatzlieferung der Produkte durch den Verkäufer oder Gutschrift des Kaufpreises der mangelhaften Produkte, dies in gegenseitiger Absprache zwischen den Parteien und schriftlicher Festlegung.
Artikel 12. Rücksendungen
12.1. Eine Rücksendeanfrage muss immer vorher schriftlich an KCB International gemeldet werden (per E-Mail). Nach Genehmigung der Rücksendung erhält der Käufer Rücksendeanweisungen von KCB International, die für eine reibungslose Abwicklung zu befolgen sind.
12.2. Produkte, die nach eigener Rezeptur oder Zusammensetzung auf Anfrage des Käufers hergestellt wurden oder speziell für den Käufer auf Kundenbestellung bestellt wurden, können nicht zurückgegeben werden.
12.3. Produkte müssen jederzeit in einer ungeöffneten und unbeschädigten Verpackung zurückgegeben werden.
12.4. Die Versandkosten für die Rücksendung der Produkte an KCB International trägt immer der Käufer.
12.5. Nur wenn eine Rücksendung im Voraus angemeldet und genehmigt wurde, das Produkt von KCB International erhalten und nach Erhalt als neu verkaufsfähig bewertet wurde, erhält der Käufer den bezahlten Betrag für das zurückgesendete Produkt durch eine Gutschrift. Eine Gutschrift wird standardmäßig mit der nächsten Bestellung des Käufers verrechnet und wird nur auf Anfrage direkt auf das Bankkonto erstattet, mit dem die originale Bestellung bezahlt wurde.
12.6. Wenn die zurückgesendeten Produkte von KCB International als nicht neu verkaufsfähig bewertet werden, wird die Wertminderung der Produkte vom zu erstattenden Betrag an den Käufer abgezogen. KCB International wird den Käufer darüber schriftlich informieren.
Artikel 13. Haftung
13.1. In allen Fällen, in denen KCB International zur Schadensersatzleistung verpflichtet ist, ist diese Schadensersatzleistung pro Kalenderjahr auf einen Betrag begrenzt, der dem Gesamtwert aller Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) entspricht, die vom Käufer im Rahmen des Vertrags in Bezug auf die jeweilige Produktart in diesem Kalenderjahr bezahlt wurden, jedoch in jedem Fall auf einen Gesamtbetrag von maximal 1.000.000 EUR (eine Million Euro) für alle Ansprüche gegen KCB International.
13.2. KCB International haftet in keinem Fall für entgangene Einnahmen oder Gewinne, Verlust von Geschäften oder Kunden, Verlust von Goodwill, Nutzungsausfall, erhöhte Arbeitskosten, verhängte Geldstrafen oder strafrechtliche Schadensersatzverpflichtungen, Schäden aufgrund verspäteter Lieferungen, Reputationsschäden oder jegliche indirekte oder Folgeschäden oder Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben.
13.3. Die Einschränkungen in diesem Artikel gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von KCB International zurückzuführen ist.
Artikel 14. Produktrückruf
14.1. KCB International hat das Recht, den Käufer anzuweisen, Produkte oder Produkte, in denen Produkte verarbeitet sind, die einen Mangel aufweisen oder bei denen sich ein Mangel zu offenbaren droht, unverzüglich vom Markt oder aus jedem Lager zu entfernen. Der Käufer wird diesen Anweisungen unverzüglich Folge leisten.
Artikel 15. Sonstige Verpflichtungen des Käufers
15.1. Der Käufer wird sich jederzeit davon enthalten, Handlungen vorzunehmen, die sich nachteilig auf die Qualität oder Sicherheit der Produkte, den Ruf von KCB International oder Marken oder sonstiges geistiges Eigentum von KCB International auswirken könnten.
15.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KCB International wird der Käufer seine Beziehung zu KCB International nicht (direkt oder indirekt) für Werbe- oder andere Zwecke nutzen.
15.3. Der Käufer wird die Produkte getrennt voneinander und von anderen bei ihm befindlichen Gegenständen lagern und sicherstellen, dass die Produkte klar identifizierbar sind.
15.4. Als Verkäufer der Produkte im Handelsverkehr gegenüber dem Verbraucher ist der Käufer für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Produkte gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in seinem Land verantwortlich.
15.5. Wenn der Käufer Entwürfe, Etiketten, Übersetzungen oder ähnliche Materialien oder Inhalte (zusammen "Entwürfe") bereitstellt, ist ausschließlich der Käufer vollständig für solche Entwürfe verantwortlich und haftbar, einschließlich Qualität, Richtigkeit und Einhaltung aller anwendbaren Gesetze. Der Käufer verpflichtet sich, KCB International von jeglichen Ansprüchen oder Klagen gegen KCB International und Verlusten, Kosten, Ausgaben und Haftung oder Verurteilungen von KCB International im Zusammenhang mit einem Entwurf freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich (a) Fehler oder Auslassungen in einem Entwurf, (b) einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch einen Entwurf und (c) irreführende oder gesetzlich unzulässige Werbung.
Artikel 16. Weitere Verpflichtungen von KCB International
16.1. Auf Anfrage kann KCB International Spezifikationen von Produkten bereitstellen, mindestens in englischer Sprache, die die erforderlichen Informationen enthalten, die der Käufer vernünftigerweise nicht selbst bestimmen kann. Spezifikationen werden von KCB International in gutem Glauben erstellt. Aus den von KCB International erstellten Spezifikationen können keine Rechte abgeleitet werden.
16.2. KCB International führt eine Verwaltung von Los- und Chargennummern der von ihr hergestellten Produkte und kann diese Informationen dem Käufer zur Verfügung stellen, sofern sie nicht bereits auf der Verpackung des Produkts angegeben sind.
16.3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers wird KCB International seine Beziehung zum Käufer nicht (direkt oder indirekt) für Werbe- oder andere Zwecke nutzen.
Artikel 17. Beendigung
17.1. KCB International hat das Recht, die Durchführung des Vertrags durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unter Wahrung aller ihr zustehenden Ansprüche auf Erstattung von Kosten und Schäden, wenn:
a. Der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder feststeht, dass die Erfüllung ohne Mangelhaftigkeit unmöglich sein wird;
b. Der Käufer sich schweres Fehlverhalten oder eine rechtswidrige Handlung durch Nachlässigkeit oder Vorsatz zuschulden kommen lässt;
c. Der Käufer gegen eine Verhaltensregel verstößt, von der vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie gegen geltende (soziale) Normen und Werte gegenüber Mensch, Tier oder Umwelt verstößt;
d. Der Käufer einem Mitarbeiter von KCB International einen Vorteil anbietet oder gewährt im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags;
e. Der Käufer für zahlungsunfähig erklärt wird, (vorläufige) Zahlungsaufschub für den Käufer beantragt wird, das Unternehmen des Käufers aufgelöst oder beendet wird oder der Käufer anderweitig zahlungsunfähig ist; oder
f. Nach Ansicht von KCB International wesentliche Änderungen in den unmittelbaren oder mittelbaren Eigentums- oder Kontrollverhältnissen des Käufers eintreten.
17.2. KCB International hat das Recht, den Vertrag jederzeit und aus jedem Grund durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen.
17.3. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag gemäß Artikel 10 (Übermacht) zu kündigen.
17.4. Wenn die Kündigung gemäß den vorstehenden Bestimmungen erfolgt ist, hat der Käufer gegenüber KCB International kein Recht auf Schadensersatz wegen dieser Kündigung.
Artikel 18. Sonstige Bestimmungen
18.1. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KCB International ist der Kunde nicht berechtigt, irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen aus einem Vertrag zu übertragen. Eine Umstrukturierung, Fusion, Aktientausch, Konsolidierung oder Verkauf oder die Bereitstellung aller oder nahezu aller Vermögenswerte des Kunden gilt als Änderung der Kontrolle, für die die vorherige schriftliche Zustimmung von KCB International erforderlich ist.
18.2. KCB International ist berechtigt, zur Durchführung eines Vertrags Hilfspersonen einzusetzen und die Durchführung eines Vertrags an ein verbundenes Unternehmen zu delegieren.
18.3. Alle Mitteilungen, Anfragen, Forderungen, Erklärungen (des Verzichts), Zustimmungen und andere Kommunikationen (zusammen "Mitteilungen"), die gemäß diesen Bedingungen (und gegebenenfalls den zusätzlichen Geschäftsbedingungen) schriftlich erfolgen müssen, können auch elektronisch (d. h. per E-Mail) erfolgen, mit Ausnahme von Mitteilungen gemäß Artikel 17 (Beendigung), die schriftlich auf andere Weise als per E-Mail erfolgen müssen.
18.4. Diese Bedingungen und gegebenenfalls zusätzlichen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden alle Mitteilungen und anderen Dokumente im Zusammenhang mit einem Vertrag und diesen Bedingungen in niederländischer Sprache verfasst. Übersetzungen dieser Bedingungen und der zusätzlichen Geschäftsbedingungen dienen nur zu Informationszwecken. Bei Abweichungen in Inhalt, Bedeutung oder Interpretation ist die niederländische Version maßgebend.
18.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein oder von einem zuständigen Gericht außer Kraft gesetzt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt gültig.
18.6. Alle Verträge zwischen KCB International und dem Kunden sowie diese Bedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit einem Vertrag oder diesen Bedingungen werden vor dem Gericht Midden-Nederland entschieden.